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Aus dem Akademischen Senat

Senatssitzung am 9. April 2008

Der Rektor Prof. Dr. Wulf Diepenbrock begrüßte den Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz zur ersten Sitzung des Akademischen Senats im Sommersemester 2008.
Das Rektorat hatte Professor Olbertz eingeladen, um dem Senat nochmals die Entscheidung des Kabinetts zur Standortentscheidung für das Geistes- und Sozialwissenschaftliche Zentrum in der Emil-Abderhalden-Straße zu erläutern. Als Vertreter des Bauherrn skizzierte der Kultusminister Zeitplan und Realisierung für das Bauvorhaben.
Im Ergebnis des eineinhalbstündigen Meinungsaustausches im Senat verabschiedeten die Senatoren folgende Resolution:

Der Senat der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg fordert das Kultusministerium und die Stadt nachdrücklich auf, im Sinne der Funktionalität, der Qualität und unter Beteiligung der Nutzer, das geplante Geistes- und Sozialwissenschaftliche Zentrum am Standort „Emil-Abderhalden-Straße“ zügig zu realisieren.  

Professor Diepenbrock wurde in diesem Zusammenhang vom Senat beauftragt, diese Position gegenüber den Gesprächspartnern bei Stadt und Land zu vertreten.

Im obligatorischen Tagesordnungspunkt des Senats Informationen des Rektorats informierte der Rektor über die Sitzung der Landesrektorenkonferenz am 3. April 2008, hielt eine Rückschau auf den Hochschulinformationstag am 15. März 2008 und berichtete zum Stand der Erarbeitung der internen Zielvereinbarungen mit den Fakultäten.

Im Komplex wurden die Themen: Analyse der Einschreibsituation im WS 2007/2008, Faktoren der Studienortwahl (Informationen zu einer Studie der Firma Conomic) und Erörterung der Zulassungszahlen und Zulassungsbeschränkungen für das Studienjahr 2008/2009 behandelt.
Auf Vorschlag des Prorektorats für Studium, Lehre, Weiterbildung und internationale Beziehungen diskutierten die Senatsmitglieder zu den Zulassungsbeschränkungen und Zulassungskapazitäten für das Studienjahr 2008/2009. Bis zum 18.04.08 sind die entsprechenden Vorlagen dem Kultusministerium zu übergeben. Die errechneten Zahlen basieren auf Berechnungsvorgaben, die sich aus dem Erlass des Kultusministeriums zur Aufnahme von Zulassungskapazitäten ergeben. Im Vergleich zum Vorjahr sehen die Zulassungsbeschränkungen eine Reduzierung für die einzelnen Studienprogramme um die Hälfte vor.

Unter dem Tagesordnungspunkt Informationen zur Haushaltsaufstellung 2008 kam der Kanzler der Bitte nach, im Interesse einer höheren Transparenz ergänzende Informationen zu geben. Er kündigte an, dass die Diskussionen zum Haushalt 2009 bereits jetzt in der Struktur- und Finanzkommission beginnen.

Positiv votierten die Senatsmitglieder zur Ordnung zur Durchführung des sprachlichen Einstufungstests an der Philosophischen Fakultät II und zur Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig.

Weitere Entscheidungen des Senats bezogen sich auf:

  • die Freigabe zur Ausschreibung der Professur W3 „Bürgerliches Recht, Europäisches Privatrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht“,
  • die Berufungsliste W3-Prof. „Arabistik/Islamwissenschaft“,
  • die Verleihung des Titels „Außerplanmäßiger Professor“ (Antrag der Medizinischen Fakultät),
  • die Zusammensetzung der Berufungskommission und den Senatsberichterstatter für die o. g. Professur,
  • die Mitglieder für den Verwaltungsrat des Studentenwerks und
  • die Ergänzung des Wahlausschusses.


Bericht des Behindertenbeauftragten

Prof. Dr. Johann Behrens, Behindertenbeauftragter des Senats, legte in der Sitzung einen ausführlichen Bericht vor und stellte diesen zur Erörterung. In seinen mündlichen Ausführungen ging er insbesondere auf den Umgang mit der Integrationsvereinbarung und deren Umsetzung sowie den Abbau von baulichen und kommunikativen Barrieren ein. Als Fazit stellte er fest, dass sich die Fakultäten und die Verwaltung der Universität sehr kooperativ um den Nachteilsausgleich behinderter Menschen bemühen und dankte allen Beteiligten für deren Unterstützung.   

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